Lebens- und Rentenversicherung
Die Kapital-Lebensversicherung ist eine weitere Säule zur Sicherung des Lebensstandards. Es handelt sich um eine Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall.
Ist das Ende der Vertragslaufzeit erreicht, kommt es zur Auszahlung einer vertraglich vereinbarten Summe, und das sogar mit nur halber Besteuerung, wenn das 60. Lebensjahr vollendet ist und die Versicherung mindestens zwölf Jahre bestanden hat. Im Falle des Todes der versicherten Person wird der Betrag an vorher festgesetzte bezugsberechtigte Personen (z.B. Ehepartner oder Kinder) ausgezahlt.
Eine Risiko-Lebensversicherung dient der reinen Todesfallabsicherung und ist besonders geeignet für Hinterbliebenen-Vorsorge oder zur Absicherung von Krediten.
Sie gehört bei all jenen in den Policenordner, deren Hinterbliebene (Mann, Frau, Kinder, Eltern) noch zu versorgen wären. Die Risiko-Lebensversicherung ist nicht als Geldanlage gedacht. Hier soll für einen geringen Beitrag eine hohe vertraglich vereinbarte Summe ausschließlich im Todesfall bereitgestellt werden.
Für eine ausführliche Beratung und Beantwortung Ihrer Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte rufen Sie unter 07141 75500 an. Wir rufen Sie auch gerne zurück.
Rentenversicherung
Basis-Rente
Wir alle wissen, dass eine private Alterszusatzversorgung unerlässlich ist. Um die Finanzierung für die ohnehin schon sehr belasteten Arbeitnehmer zu erleichtern, werden die Beiträge zur Basis-Rente von der Steuer befreit! Bereits 66 Prozent der Beiträge sind im Jahr 2008 steuerfrei und dieser Anteil am Rentenbeitrag steigt jährlich um zwei weitere Prozentpunkte.Ihre Vorteile auf einen Blick:
* Lebenslange garantierte monatliche Rentenzahlung
* Beiträge steuerlich absetzbar => Steuerersparnis in den aktiven Berufsjahren
* Variabler Rentenbeginn ab dem 60. Lebensjahr
* Keine Gesundheitsfragen
* "Hartz IV-sicher" - d.h. der Staat kann bei Arbeitslosigkeit nicht auf die Versicherung zugreifen
* Hinterbliebenenversorgung zusätzlich möglich
Grundfähigkeitsrente kann eingeschlossen werden.
Klassische Rente
Auch die klassische Rentenversicherung bietet einen sicheren Schutz im Alter. Anders als bei der Basisrente können die Beitragszahlungen zwar nicht steuerlich geltend gemacht werden, aber auch hier gibt es klare Vorteile:
* Lebenslange garantierte monatliche Rentenzahlung
* Nur geringe Besteuerung bei Rentenbezug
* Variabler Rentenbeginn ab dem 60. Lebensjahr
* Kapitalwahlrecht
* Rückzahlung der Beiträge im Todesfall an Hinterbliebene
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