Ungeborene Fohlen
Der einzige Versicherungsschutz, der bereits vor der Geburt beginnt.
Der Beginn der Versicherung liegt zwischen dem 7. Trächtigkeitsmonat und einem Monat vor der Geburt. Mögliche Versicherungssummen:
1.500 EUR Versicherungssumme
2.000 EUR Versicherungssumme
Enschädigung:
Ab dem 7. Trächtigkeitsmonat bis 28 Tage nach der Geburt bei Tod oder Nottötung durch Krankheit oder Unfall = 50 Prozent.
Ab dem 29. Tag nach der Geburt für Schäden durch Tod, Nottötung und dauernder Unbrauchbarkeit infolge Krankheit, Unfall, Brand, Blitzschlag, Raub und Diebstahl = 80 Prozent.
Prospektantrag Leibesfruchtversicherung mit dem Beitrag [162 KB]
Für eine ausführliche Beratung und Beantwortung Ihrer Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte rufen Sie unter 07141 75500 an. Wir rufen Sie auch gerne zurück.
Trächtigkeitsversicherung
Die Trächtigkeit einer Stute birgt immer ein Zusatzrisiko.
Die Trächtigkeitsversicherung für Stuten deckt genau dieses Risiko ab.
Versichert sind:
Tod oder Nottötung infolge von der Trächtigkeit oder des Abfohlens bis zum zehnten Tag nach der Geburt. Entschädigt werden 80 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme.
Ein eventueller Verwertungserlös kommt bei der Entschädigung zur Anrechnung.
Antrag Kurzfristige Versicherungen - Trächtigkeitsversicherung [111 KB]
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